Teilnahmebedingungen
Gewinnspiele der Wirtschaft amKumma
- Teilnahmeberechtigt sind alle Personen die das 16 Lebensjahr vollendet haben, und die innerhalb des angegebenen Zeitraums in den teilnehmenden Betrieben in der Region amKumma eingekauft haben.
- Die im Rahmen des Gewinnspiels erhobenen Daten dienen zur Kontaktierung und eindeutigen Identifizierung im Falle eines Gewinnes. Die Anmeldung zum Newsletter des Vereins Wirtschaft amKumma ist für die Teilnahme nicht erforderlich und beeinflusst auch nicht das Ziehungsergebnis. Im Sinne der Stärkung der regionalen Wirtschaft ist uns diese Informationsmöglichkeit jedoch besonders wichtig, daher wird das Abo des Newsletters direkt bei der Anmeldung des Gewinnspiels abgefragt.
- Die/Der Teilnehmer:in ist für die Richtigkeit ihrer/seiner Angaben, insbesondere ihrer/seiner E-Mail- und Postadresse sowie des Geburtsdatums, selbst verantwortlich. Der Eingang des Online-Formulars hat innerhalb des im Gewinnspiel genannten Zeitraums zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung wird der elektronisch protokollierte Eingang des Online-Formulars verwendet.
- Von der Teilnahme am Gewinnspiel ausgenommen sind die Mitarbeiter:innen und Haushaltsangehörige der Wirtschaft amKumma, sowie alle mit der Wirtschaft amKumma befassten Werbeagenturen und Druckereien sowie deren Dienstnehmer.
- Die Gewinner:innen werden von der Wirtschaft amKumma elektronisch oder telefonisch benachrichtigt und können auf der amKumma- bzw Wirtschaft amKumma-Website, in den sozialen Medien und öffentlichen Medien namentlich und bildlich veröffentlicht werden.
- Die Haupt-, Tages- und Sofortgewinne, die im Rahmen des Gewinnspiels als Gewinne dargestellt werden, sind nicht zwingend mit dem gewonnenen Gegenstand identisch. Vielmehr können Abweichungen unter anderem hinsichtlich des Modells oder der Farbe bestehen.
- Bei Reisegewinnen erfolgt die Abwicklung ausschließlich im direkten Kontakt zwischen der/dem Gewinner:in und dem teilnehmenden Betrieb, der den Reisegewinn bereitstellt, bzw. direkt mit dem Reiseveranstalter. Sofern ein Reisetermin nicht schon im Gewinnspiel selbst vorgegeben wird, ist die Terminfestlegung für die Reise allein der Vereinbarung zwischen der Gewinnerin/dem Gewinner und dem Reiseveranstalter vorbehalten. Ein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin besteht nicht. Mit Bestätigung der Reise unterliegt die/der Gewinner:in den Reisebedingungen des Veranstalters. An- und Abreise zum Ausgangspunkt der Reise (z.B. Flughafen oder Bahnhof) erfolgt auf Kosten der Gewinnerin/des Gewinners, soweit nicht anders angegeben. Das Gleiche gilt für sämtliche weitere Kosten, die während der Reise entstehen. Der Verein Wirtschaft amKumma haftet nicht für die Folgen einer Änderung des Reiseangebots oder der Absage der Reise durch den Reiseveranstalter. Die Möglichkeit der Auszahlung des Reiseswertes in bar ist ausgeschlossen (siehe Punkt 7).
- Eine Barauszahlung der Gewinne ist in keinem Fall möglich.
- Der Tausch eines Gewinns innerhalb des teilnehmenden Betriebs der diesen Gewinn zur Verfügung gestellt hat, zum Beispiel Tausch einer Sonnenbrille mit einem anderen Modell oder Farbe, obliegt einzig diesem teilnehmenden Betrieb. Eventuell abweichende Preise (Kosten) müssen nicht refundiert werden, höhere Kosten von der Gewinnerin/dem Gewinner abgegolten werden.
- Der Anspruch auf den Gewinn oder Gewinnersatz kann nicht abgetreten werden.
- Der Verein Wirtschaft amKumma behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu unterbrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Verein Wirtschaft amKumma insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht weiter gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten einer Teilnehmerin/eines Teilnehmers vorsätzlich verursacht wird, kann der Verein Wirtschaft amKumma von dieser Person/diesen Personen für den entstandenen Schaden Schadenersatz verlangen.
- Die Haftung des Vereins Wirtschaft amKumma wird soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Der Verein Wirtschaft amKumma wird mit der Aushändigung des Haupt- oder Tagesgewinns bzw. mit Aushändigung der Sofortgewinnlose an die teilnehmenden Betriebe, von allen Verpflichtungen frei, sofern sich nicht aus diesen Regelungen schon ein früherer Zeitpunkt ergibt.
- Der Verein Wirtschaft amKumma haftet nicht für die Insolvenz eines Kooperationspartners oder teilnehmenden Betriebs, sowie die sich hieraus für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels ergebenden Folgen.
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Es ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar.
Stand 04.11.2024